BA.2
Psychosomatische Rehabilitation- -
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- B. Für die Basisleistung psychosomatische Rehabilitation gilt zusätzlich zu den Mindestmerkmalen unter BA.-:
- Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung: Mind. 2 fachspezifische Assessments.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Therapie und Schulung: Therapiedauer pro Woche mind. 450 Minuten. Die zeitliche Vorgabe für die wöchentlichen Therapie- und Schulungsleistungen ist als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen. Obligatorisch sind Psychotherapie, kombiniert mit: - Physiotherapie - Ergotherapie - Psychosoziale Milieutherapie durch Pflegefachmann/-frau Nicht obligatorisch, aber bei entsprechender Indikation eingesetzt und zur Therapiedauer zählend: - Ernährungsberatung/therapie - Diabetesberatung - Sozialberatung
- Mindestmerkmal Punkt 3, Austrittsassessment: Mind. 2 fachspezifische Assessments.
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